Katrin Lohann in Berlin
Bucher Chaussee 1-3, 13125 Berlin
Laut vollständigem Zeitplan geöffnet bis 19:00 UhrBucher Chaussee 1-3, 13125 Berlin
Laut vollständigem Zeitplan geöffnet bis 19:00 UhrKatrin Lohann ist als eine Zahnarztpraxis im Gebiet Berlin verzeichnet. Im Quelldatensatz steht die Adresse Bucher Chaussee 1-3, 13125 Berlin. Zum Datenstand sind 4,4 von 5 und 33 Rezensionen verzeichnet. Im Quelldatensatz sind unter anderem Rollstuhlgerechtigkeit, Terminvereinbarung empfohlen und eine Parkmöglichkeit angegeben.
Zur Zugänglichkeit sind Rollstuhlgerechtigkeit und eine Parkmöglichkeit verzeichnet. Zur Terminplanung sind Terminvereinbarung empfohlen angegeben. Zur Ausstattung sind ein WC verzeichnet.
| Bereich | Angabe | Datenstatus |
|---|---|---|
| Zugänglichkeit | Angaben zur Rollstuhlgerechtigkeit | Im Datensatz angegeben |
| Zugänglichkeit | Parkmöglichkeit | Im Datensatz angegeben |
| Termin | Terminvereinbarung empfohlen | Im Datensatz angegeben |
| Ausstattung | WC | Im Datensatz angegeben |
Die erfassten Sprechzeiten unterscheiden sich je nach Wochentag; die Tabelle zeigt alle verfügbaren Angaben.
| Wochentag | Zeit |
|---|---|
| Montag | 08:00 Uhr–12:00 Uhr |
| Dienstag | 12:00 Uhr–19:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr–13:00 Uhr |
| Donnerstag | 12:00 Uhr–19:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr–13:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Adresse | Bucher Chaussee 1-3, 13125 Berlin |
|---|---|
| Gebiet | Berlin |
| Telefon | 03094381250 |
| Website | zahnarztpraxis-katrin-lohann.de |
| Karte | In Google Maps ansehen |
Der Eintrag ist in Berlin folgenden Quellkategorien zugeordnet: Zahnarztpraxen.
Für Zahnarztpraxen in Berlin beträgt der Durchschnitt im Datensatz 4,7 von 5; für Katrin Lohann sind 4,4 von 5 angegeben.
Für Katrin Lohann ist die Adresse Bucher Chaussee 1-3, 13125 Berlin erfasst.
Im Quelldatensatz sind 4,4 von 5 bei 33 Rezensionen angegeben.
Die erfassten Sprechzeiten unterscheiden sich je nach Wochentag; die Tabelle zeigt alle verfügbaren Angaben.
Im Quelldatensatz wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Ja. Mindestens ein Merkmal zur Rollstuhlgerechtigkeit ist im Datensatz angegeben.
Im Quelldatensatz ist mindestens eine Parkmöglichkeit verzeichnet.